Stadtgestaltungsfonds
Stadtgestaltungsfonds
Die Stadt Wachenheim hat in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 07.03.2019 eine Änderung zu den „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Stadtgestaltungsfonds“ beschlossen. Ziel dieser Richtlinien ist die Förderung von städtebaulich und stadtgestalterisch bedeutsamen Gebäuden in der Stadt Wachenheim. Aus dem Veröffentlichungstext können Sie die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten entnehmen. Mit der Veröffentlichung können die Richtlinien angewendet und Zuschüsse beantragt werden.
Die Antragstellung richten Sie bitte an die Stadt Wachenheim über die Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim, Bauabteilung, Weinstraße 16, 67157 Wachenheim.
Dort können Sie sich auch persönlich beraten lassen und weitere Informationen über die Richtlinien bekommen.
Ansprechpartner: