Satzungen | Rechtsverordnungen

Satzungen


Satzungen bilden auf kommunaler Ebene das Ortsrecht. Sie werden zur Regelung von eigenen Angelegenheiten vom Gemeinderat beschlossen. Die Satzungsgebungsbefugnis ist für Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt.

Bei Satzungen ist nach solchen mit Außen- und solchen mit Innenwirkung zu unterscheiden. Satzungen mit Außenwirkung sind verbindlich für Dritte und erzeugen Rechte und/oder Pflichten. Verstöße gegen eine solche Satzung können auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.