Balkonkraftwerk-Förderung

Balkonkraftwerk-Förderung

In der Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße wird ab dem 21.06.2024 die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken (steckbare Solarmodule mit der gesetzlichen Leistung eines Wechselrichters an einem angeschlossenen Stromkreis) an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Wohneinheiten gefördert.

Die Förderung beträgt je Haushalt einmalig 100 € für ein Balkonkraftwerk.

Ziel der Förderung ist es, durch die Verwendung von Balkonkraftwerken den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb der Verbandsgemeinde Wachenheim zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und somit zum Klimaschutz zu leisten. Über die Förderanträge wird auf Grundlage der Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden.

Gefördert werden die Anschaffungskosten für Solarmodule und Wechselrichter sowie elektrische Bauteile, Halterungen, Befestigungen und die Elektroarbeiten durch den Fachbetrieb. Alle anzuwendenden Normen (insbesondere die voraussichtlich im Herbst 2024 erscheinenden einschlägigen VDE-Normen für festinstallierte Stromerzeugungsgeräte) müssen erfüllt werden.

Die Mittel stammen aus dem "Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Eine Förderung von gebrauchten Balkonkraftwerken, Prototypen, Eigenbauten oder Umbauten an bereits bestehenden Anlagen ist ausgeschlossen Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie der Rechnung über das neu angeschaffte Balkonkraftwerk mit Kaufdatum ab dem 01.05.2024
  • ein Foto des errichteten (installierten) Balkonkraftwerkes
  • Nachweis über die Registrierung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
  • bei Mietverhältnis: Einverständniserklärung des Vermieters (Eigentümers) mit Angabe der Adresse des Antragstellenden
  • bei privatem Eigentumsverhältnis: Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
  • bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen.

Die Registrierung des Balkonkraftwerks nehmen Sie bitte unter diesem Link vor:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt


Download Antrag:

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) können Sie hier herunterladen:

Der Antrag kann direkt nach dem Herunterladen an Ihrem PC / Laptop / Tablet oder Smartphone ausgefüllt werden. Senden Sie den im Anschluss ausgedruckten und unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen weiteren Unterlagen bitte an die folgende Adresse:

Verbandsgemeinde Wachenheim

Stabstelle Klimaschutz

z. H. Herr Florian Königstein

Weinstraße 16

67157 Wachenheim an der Weinstraße


Weitere Anlagen und Informationen zur Balkonkraftwerk-Förderung finden Sie hier:



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Eine Übersicht zum Thema Balkonkraftwerke (Stecker-Solar-Geräte) finden Sie im Informationsheft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: