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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform


Pressemeldung - Erste Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform

Pressemeldung 24/2022 des Landesamts für Steuern


Wichtige Hinweise zu Bodenrichtwerten

Zuständig ist das

Vermessungs- und Katasteramt Neustadt
Exterstraße 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Tel. 06321 39770
Fax: 06321 397777
E-Mail: katasteramt.neustadt@lvermgeo.rlp.de

Weitere Informationen zum Thema Bodenrichtwerte erhalten Sie im rlp-bürgerservice

Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Pressemeldung des Landesamts für Steuern

Ausfüllhilfe Datenstammblatt



Ansprechpartnerin

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