Grundsteuerreform
Pressemeldung - Erste Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform
Pressemeldung 24/2022 des Landesamts für Steuern
Wichtige Hinweise zu Bodenrichtwerten
Zuständig ist das
Vermessungs- und Katasteramt Neustadt
Exterstraße 4, 67433 Neustadt/Weinstraße
Tel. 06321 39770
Fax: 06321 397777
E-Mail: katasteramt.neustadt@lvermgeo.rlp.de
Weitere Informationen zum Thema Bodenrichtwerte erhalten Sie im rlp-bürgerservice
Information für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Pressemeldung des Landesamts für Steuern
Ausfüllhilfe Datenstammblatt