Antrag zur Scheidung einer Ehe

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

    Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.


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