Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?