Fachbereich 1.2 - Finanzen
Öffnungszeiten
Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr außerdem Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Gewerbesteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Grundsteuermessbetrag ermitteln
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung anmelden
- Hundesteuer Befreiung
- Kirchensteuer
- Vergnügungsteuer zahlen
- Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)