Offenlegung Bebauungsplan Sonnenberg/30 Morgen Gönnheim


Der Gemeinderat Gönnheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) für den Bebauungsplan „Sonnenberg/Dreißig Morgen“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bauleitplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Flächen zu ordnen und zu entwickeln. Dabei ist es erforderlich, die infrastrukturelle Anbindung und Erschließung, die Nutzung der privaten Bauflächen, der privaten Grünflächen, das Maß der baulichen Nutzung und die Schutzbedürfnisse für die zukünftige Nutzung bauplanungsrechtlich festzusetzen.

 Das Gebiet ist aus dem Flächennutzungsplan 2030 der Verbandsgemeinde Wachenheim entwickelt (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB).